Die Zugewinngemeinschaft ist die gesetzlich vorgesehene Zuordnung von Vermögenswerten unter Ehegatten. Dabei geht man davon aus, dass beide Ehegatten ausschließlich ihr eigenes Vermögen besitzen und verwalten. Erst bei Auflösung der Zugewinngemeinschaft (Ehe) findet ein Vermögensausgleich unter den Ehegatten statt. Dabei wird der Zugewinn halbiert, den jeder Ehegatte während der Ehe erzielt hat. Da in der Regel beide Ehegatten einen Zugewinn realisiert haben, findet in der Praxis nur ein Spitzenausgleich, der sog. Zugewinnausgleich, statt.

Alternativen zum Zugewinnausgleich sind die Gütertrennung sowie die Gütergemeinschaft und müssen ausdrücklich vereinbart werden.

Rechtsgrundlage: § 1363 ff. BGB