Die Gütertrennung ist eine Alternative zum gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In der Regel wird die Gütertrennung ausdrücklich durch einen Ehevertrag vereinbart, sie kann aber auch von Gesetzes wegen eintreten. Wesentliches Merkmal der Gütertrennung ist die vollständige Trennung der Vermögen von Ehegatten. Insbesondere tritt bei Beendigung der Ehe kein Zugewinnausgleich ein.

Rechtsgrundlage: § 1414 BGB