Unter Testamentsvollstreckung versteht man eine vom Erblasser angeordnete Verwaltung oder Abwicklung eines Nachlasses. Die Motive für die Anordnung einer Testamentsvollstreckung können dabei sehr vielfältig sein.
Die häufigsten Gründe bestehen in der vorübergehenden Verwaltung bis zu einem bestimmten Ereignis (z.B. Eintritt der Volljährigkeit), dem Schutz des Vermögens vor dem Zugriff Dritter (z.B. Sozialkassen oder Gläubiger) oder schlicht der friedlichen Abwicklung und Auseinandersetzung unter den Erben.
Obwohl der Testamentsvollstrecker das Vermögen zunächst wie ein Eigentümer in Besitz nimmt und andere grundsätzlich von einer Verfügung über den Nachlass ausschließt, ist er dennoch kein Erbe. Seine Aufgabe ist in der Regel klar definiert und besteht gewöhnlich in der Verwaltung und/ oder Abwicklung des Erbes.
Dies geschieht im Rahmen der testamentarischen Vorgaben des Erblassers stets unter Einbeziehung der Erben. Soweit möglich, werden die Wünsche der Erben berücksichtigt. Viele Erben sind sogar froh über eine professionelle Unterstützung bei der formellen Abwicklung der Nachlassangelegenheiten bei Behörden, Vertragspartnern, usw., der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses, der Erfüllung von Auflagen und Vermächtnissen oder der Wohnungsauflösung.
Wir als Steuerberater erstellen die Erbschaftsteuererklärung oder können bei der Anfertigung der Erbschaftsteuererklärung behilflich sein, über die steuerlichen Auswirkungen beraten und bieten den Erben eine Vermögensberatung an. Nur eins können wir nicht: das Vermögen des Erblassers nach den Wünschen der Erben verteilen. Wir als Testamentsvollstrecker erfüllen die testamentarische Anordnung des Erblassers so, wie er es bestimmt hat.