Jahresabschluss

Der Ausdruck der betriebswirtschaftlichen Auswertung oder Ihres Jahresabschlusses ist tatsächlich nur ein „Knopfdruck“ – allerdings erst am Ende eines intensiven Bearbeitungsprozesses. Davor erfolgen umfangreiche Abstimmungen, Abgrenzungen, Berechnungen, besondere Buchungen und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auch Bilanz-, Ergebnis- und Bewertungsgestaltungen. Eine „Bilanz auf Knopfdruck“, wie es sich viele Unternehmer wünschen, gibt es nicht.

Der Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres. Er stellt die finanzielle Lage und den Erfolg (oder Misserfolg) eines Unternehmens fest und beinhaltet den Abschluss der Buchhaltung, die Zusammenstellung von Dokumenten zur Rechnungslegung sowie deren Prüfung, Bestätigung und Veröffentlichung. Bei Unternehmen, die der Pflicht zur Buchführung unterliegen, sind die Hauptbestandteile des Jahresabschlusses die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und das Anlagevermögen, gegebenenfalls ergänzt um den Anhang und den Lagebericht. Bestimmte Gewerbetreibende und Freiberufler erstellen eine Einnahmeüberschussrechnung.

Neben der Gewinn- und Verlustrechnung, die stark im Fokus aller Unternehmer steht, wird die Bilanz oft unterbewertet, obwohl im Zusammenspiel mit der Gewinn- und Verlustrechnung starke Gestaltungsspielräume existieren.

Dabei ist der Staat – das Finanzamt – aber nur ein Interessent unter vielen anderen. In aller erster Linie sollten Sie sich selbst interessieren, wo Ihr Unternehmen steht. Danach kommen Finanzamt, Banken, Lieferanten, Kunden usw…

Hier geht es nicht ums Bauchgefühl, es geht um harte Fakten! Von diesem Punkt aus muss entschieden werden, was die Welt davon wissen soll. So ist es für uns völlig normal, dass für unterschiedliche Zielgruppen verschiedene Jahresabschlüsse aufbereitet werden.

Wir übermitteln für unsere Mandanten aber nicht einfach nur die Steuerbilanz auf „Knopfdruck“, sondern passen die Daten auf die von der Finanzverwaltung geforderte Taxonomie an. Das erspart zeitaufwendige Rückfragen und kann im günstigsten Fall auch eine Betriebsprüfung vermeiden bzw. vereinfachen.