Ein Testament ist der schriftlich verfasste letzte Wille eines Verstorbenen, was mit seinem Erbe geschehen soll. In einem Testament kann von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden, es können Vermächtnisse ausgesprochen oder den Erben Auflagen erteilt sowie Testamentsvollstreckung angeordnet werden.
Rechtsgrundlage: §§ 2064 ff. BGB