Eine Auflage ist eine Bestimmung in einem Testament, nach der ein Erbe oder Vermächtnisnehmer durch eine Verpflichtung belastet wird. Die Verpflichtung besteht in der Regel darin, eine Geldleistung zu erbringen oder etwas zu tun (z.B. das Haustier versorgen) oder zu lassen (z.B. 10 Jahre lang keine Eigenbedarfskündigung für die geerbte Immobilie auszusprechen). Durch eine Auflage können auch Nicht-Erben am Nachlass beteiligt werden.

Rechtsgrundlage: § 1940 BGB