Unter Testamentsvollstreckung versteht man die Umsetzung des Erblasserwillens durch eine in einem Testament vom Erblasser bestimmte Person. Dabei kann sich die Testamentsvollstreckung auf das Erbe insgesamt oder nur auf Teile davon erstrecken. Ebenso ist eine zeitliche Beschränkung oder eine Verknüpfung an eine Bedingung oder ein Ereignis möglich. Gründe für eine Testamentsvollstreckung sind häufig fehlende gesetzliche Erben, zu erwartende Erbstreitigkeiten, Behinderte oder Sozialhilfeempfänger unter den Erben (Schutz vor dem Zugriff von Sozialkassen) oder minderjährige Erben.

Rechtsgrundlage: §§ 2197 ff. BGB