Erbe ist eine Person, die im Fall des Todes einer anderen Person (Erblasser) deren Vermögen (Erbschaft) ganz oder teilweise erhält. Der Erbe ist nicht zu verwechseln mit einem Vermächtnisnehmer oder dem Begünstigten einer Auflage. Es kann jedoch vorkommen, dass der Erbe gleichzeitig auch ein Vermächtnis erhält oder durch eine Auflage beschwert ist.

Rechtsgrundlage: § 1922 BGB