Erblasser ist ein allgemein gängiger, aber nicht gesetzlich definierter Begriff. Gemeint ist eine verstorbene Person, die ihr Vermögen (Erbschaft) einer anderen Person (Erbe) überlässt.
Erblasser ist ein allgemein gängiger, aber nicht gesetzlich definierter Begriff. Gemeint ist eine verstorbene Person, die ihr Vermögen (Erbschaft) einer anderen Person (Erbe) überlässt.