Die Umsatzsteuer-Nachschau ermöglicht der Finanzverwaltung ohne vorherige Ankündigung die Prüfung von umsatzsteuerrechtlich erheblichen Sachverhalten. Sollten sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass umsatzsteuerrechtliche Sachverhalte fehlerhaft dokumentiert wurden, kann ohne Prüfungsanordnung eine Außenprüfung begonnen werden.

Rechtsgrundlage: § 27b UStG