Unter Außenprüfung (auch Betriebsprüfung genannt) versteht man die umfassende Prüfung von steuerlich relevanten Sachverhalten durch die Finanzverwaltung. Die Prüfung findet regelmäßig an Amtsstelle, im Betrieb des Steuerpflichtigen und/oder bei dessen Steuerberater statt. Dabei geht der Prüfer intensiv auf die Buchführung und Gewinnermittlung ein und prüft Sachverhalte stichprobenhaft bis hin zum Einzelbeleg. Häufig beziehen sich Prüfungsfeststellungen auch auf formale Anforderungen, z.B. auf die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung.

Rechtsgrundlage: §§ 193 ff. AO