Unter Aussetzung der Vollziehung versteht man die vorübergehende Nicht-Erhebung von Steuern. Die Aussetzung der Vollziehung wird nur auf Antrag im Rahmen eines Einspruchsverfahrens gewährt. Zur Begründung muss dargelegt werden, warum die Erhebung einer Steuer ungerechtfertigt ist. Falls es schlussendlich doch zu einer Steuerzahlung kommt, wird für den Aussetzungszeitraum eine Verzinsung verlangt.

Rechtsgrundlage: § 361 AO