Die Zusammenveranlagung ist eine besondere Berechnungsform der Einkommensteuer bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerschaften. Das Besondere ist vor allem die im Gegensatz zur Einzelveranlagung mögliche Verrechnung von Verlusten unter den Ehegatten, eine bessere Ausnutzung von Freibeträgen und ein günstigerer Steuersatz. Dies wird erreicht, indem die von den Ehegatten erzielten Einkünfte zusammengerechnet und die Ehegatten danach wie ein einziger Steuerpflichtiger behandelt werden. Dabei werden Freibeträge verdoppelt und der Splittingtarif angewendet. Die Zusammenveranlagung ist die vorgesehene Standardberechnung für die Einkommensteuer bei Ehegatten. Da sie nicht immer vorteilhaft ist, kann von jedem Ehegatten ein Antrag auf Einzelveranlagung gestellt werden.
Rechtsgrundlage: § 26b EStG