Der Vorbehalt der Nachprüfung berechtigt das Finanzamt zu einer umfassenden Überprüfung der Steuererklärung auch nach Erlass eines Steuerbescheids und über die Rechtsbehelfsfrist hinaus. Im Rahmen des Vorbehalts kann ein Steuerbescheid jederzeit in allen Punkten geändert werden – und zwar positiv als auch negativ.
Rechtsgrundlage: § 164 AO