Die Umsatzsteuer-Sonderprüfung ist eine besondere Form der Außenprüfung und beschränkt sich ausschließlich auf umsatzsteuerrelevante Sachverhalte. Meist steht die Frage einer sachgerechten Versteuerung bzw. Steuerbefreiung im Vordergrund. Die Prüfung erfolgt mit einer Ankündigung von ca. 2 bis 4 Wochen und umfasst regelmäßig einen Prüfungszeitraum von nur wenigen Monaten. Bei Neugründungen erfolgt häufig eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung anlassunabhängig etwa 6 bis 9 Monate nach der Geschäftsgründung.

Rechtsgrundlage: § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO