Der Testamentsvollstrecker ist eine vom Verstorbenen im Testament bestimmte Person, der eine bestimmte Aufgabe in Bezug auf das Erbe zukommt. Die Aufgabe des Testamentsvollstreckers besteht in der Regel in der geordneten Erfassung und Verteilung des Nachlasses unter den Erben und Vermächtnisnehmern. Sie kann aber auch in der vorübergehenden oder dauerhaften Verwaltung eines Erbteils bestehen, z.B. bei Minderjährigen oder Behinderten. Der Testamentsvollstrecker muss nicht selbst Erbe sein.

Rechtsgrundlage: §§ 2197 ff. BGB