Die Sozialversicherungsprüfung findet lückenlos bei allen Arbeitgebern im Abstand von höchstens 4 Jahren statt. Dabei wird geprüft, ob alle anfallenden Sozialversicherungsabgaben zutreffend berechnet und an die Sozialkassen gemeldet wurden. Die Prüfung umfasst seit 2017 auch die Abgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz. In der Regel werden viele Betriebe zu einer Sammelprüfung zusammengefasst, die einmal jährlich beim Steuerberater stattfindet.
Rechtsgrundlage: § 28p SGB IV