Sonderausgaben sind private Aufwendungen, die nicht im Zusammenhang mit Einnahmen stehen, aber dennoch das Vermögen eines Steuerpflichtigen gemindert haben. Im Rahmen der Sonderausgaben können daher eigentlich nicht abzugsfähige Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Häufigster Anwendungsbereich sind Sozialabgaben, Kirchensteuerabgaben, Kinderbetreuungskosten, Ausbildungskosten, Unterhalt und Spenden.
Rechtsgrundlage: § 33 EStG