Die Schenkungsteuer ist geregelt im Erbschaftsteuergesetz. Es geht um die Versteuerung von Zuwendungen unter Lebenden, bei denen der Empfänger nicht zu einer Gegenleistung verpflichtet ist. Häufigster Anwendungsbereich ist die vorweggenommene Erbfolge im Familienverbund, um steuerliche Freibeträge ggf. mehrfach in Anspruch nehmen zu können.