Die Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer, die durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben wird. Der Arbeitgeber übernimmt die Steuerberechnung und führt sie für seinen Mitarbeiter an das Finanzamt ab. Dabei kommt ein pauschalierendes Verfahren zur Anwendung, das nicht immer zu individuell richtigen Ergebnissen führt. Daher ist es den Lohnempfängern freigestellt, die einbehaltene Lohnsteuer zu akzeptieren oder eine Steuererklärung abzugeben und die Lohnsteuer auf die individuell berechnete Einkommensteuer anrechnen zu lassen. Kommen zum Lohn weitere Einkünfte hinzu, besteht meist eine Veranlagungspflicht.
Rechtsgrundlage: § 38 ff. EStG