Die Künstlersozialabgabe fällt bei künstlerischen Leistungen aller Art an und wird zusätzlich zum Entgelt an den Künstler erhoben. Dabei reicht die künstlerische Leistung von Bühnendarbietungen, Rundfunk und Fernsehen über Kunsthandel und Verlagswesen bis hin zu Werbemediengestaltung oder Webseitenerstellung. Die Künstlersozialabgaben werden zur Finanzierung der Sozialbeiträge von anerkannten Künstlern verwendet.

Rechtsgrundlage: §§ 23 ff. KSVG