Die Körperschaftsteuer ist geregelt im gleichnamigen Gesetz und befasst sich mit der Besteuerung des Gewinns von Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, UG, AG, Vereine). Die Vorschriften bauen auf den Regelungen des Einkommensteuergesetzes auf und sind daher in weiten Teilen mit der Einkommensteuer identisch. Unterschiede gibt es vor allem bei Steuerfreibeträgen und beim Steuersatz.