Die Kassen-Nachschau wurde zum 01.01.2018 neu eingeführt und ermöglicht der Finanzverwaltung ohne vorherige Ankündigung die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben. Sollten sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Kassenführung nicht zeitnah (täglich) oder fehlerhaft dokumentiert wurde, kann ohne Prüfungsanordnung eine Außenprüfung begonnen werden.
Rechtsgrundlage: § 146b AO