Der Investitionsabzugsbetrag ist eine steuerliche Investitionsförderung für kleine Unternehmen. Bis zu 40% der geplanten Anschaffungskosten können maximal 3 Jahre im Voraus gewinnmindernd abgezogen werden. Bei der späteren Anschaffung mindert sich die steuerliche Bemessungsgrundlage für die Abschreibung entsprechend.
Rechtsgrundlage: § 7g EStG