Die Gewerbesteuer wird im gleichnamigen Gesetz geregelt. Steuergegenstand ist der Gewinn eines gewerblich tätigen Unternehmens, auch Gewerbeertrag genannt. Nicht gewerblich tätige Unternehmen (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure) werden von der Gewerbesteuer nicht erfasst und müssen folglich auch keine Gewerbesteuer zahlen.