Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine im Vergleich zum Jahresabschluss durch Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung vereinfachte Gewinnermittlungsart. Dabei werden die Umsätze addiert und die Aufwendungen abgezogen. Das Ergebnis ist der steuerliche Gewinn. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung darf von allen Nicht-Kaufleuten i.S.d. HGB angewendet werden, bei Gewerbetreibenden allerdings nur solange der Jahresumsatz unter 600.000 EUR und der Gewinn unter 60.000 EUR bleibt.

Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 3 EStG, § 141 AO