Außergewöhnliche Belastungen stellen einen Weg dar, eigentlich nicht abzugsfähige private Aufwendungen dennoch bei der Steuerberechnung berücksichtigen zu können. Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen nicht zu vermeiden und höher als bei einem durchschnittlichen Steuerpflichtigen sind. Die häufigsten Anwendungsfälle sind daher Krankheitskosten und Behinderungen. Bei der Berechnung der außergewöhnlichen Belastungen hat jeder Steuerpflichtige jedoch eine zumutbare Belastung selbst zu tragen. Die Höhe dieses Eigenanteils ist abhängig vom den Einkünften und vom Familienstand.

Rechtsgrundlage: § 33 ff. EStG